Hausordnung

des Kurhauses „OLYMP SPA” in Kołobrzeg

Sehr geehrter Gast,
Im Interesse eines angenehmen, gelungenen und sicheren Aufenthaltes bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:

§1

1. Die Vermietung der Zimmer erfolgt tageweise. Die Zimmer können am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag möchten wir Sie bitten, die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr zu verlassen.
2. Hat der Gast die Dauer seines Aufenthaltes nicht vorher festgelegt, wird angenommen, dass er das Zimmer für einen Tag gebucht hat.
3. Sollte eine Verlängerung des Aufenthaltes gewünscht sein, ist dies am Tag der ursprünglich festgelegten Abreise bis spätestens 09.00 Uhr an der Rezeption bekannt zu geben. Verlängerung des Aufenthaltes nur nach Verfügbarkeit möglich.
4. Das Kurhaus ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind. Bis 14.00 Uhr: ½ des Tagespreises, nach 14.00 Uhr den ganzen Preis für ein Hotelzimmer.
5. Im Fall von neuen Kunden oder 1-Tag-Aufenthalten, hat das Haus Recht den Gast aufzufordern, den Aufenthaltspreis im Voraus zu bezahlen.

§2

1. Im Haus, auf allen Zimmern, Fluren und auf dem Außengelände, ist die Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr des nächsten Tages einzuhalten.
2. Wir erwarten einen respektvollen Umgang mit anderen Gästen, Anwohnern und dem Personal. Nichtbeachtung der Nachtruhe kann zum sofortigen Hausverweis führen.

§3

1. Das Empfangen von nicht eingecheckten Besuchern auf den Gästezimmern ist von 8.00 – 22.00 Uhr und mit Zustimmung des Rezeptionspersonals gestattet.
2. Die Besucher, die nach 22.00 Uhr im Gästezimmer bleiben, sind verpflichtet den Preis für ein Zusatzbett nach der aktuellen Preisliste bezahlen.
3. Eine Weitervermietung des Zimmers an Dritte seitens des Gastes ist nicht gestattet.

§4

1. Wertsachen und Bargeld kann zwecks Verwahrung im Safe an der Rezeption abgegeben werden. Für die nicht im Tresor deponierte Wertsachen übernimmt das Kurhaus keine Haftung.
2. Der Hotelparkplatz ist nicht bewacht. Das Haus haftet nicht für die Zerstörung oder den Diebstahl des Autos oder anderen zu dem Gast angehörigen Fahrzeuges.

§5

Auf Grund der Brandschutzbestimmungen ist die Benutzung von Wasserkochern, Miniöfen, Toaster, Tauchsieder, elektrische Bügeleisen und ähnlichen Geräten, die nicht zur Ausstattung des Zimmers gehören, strikt verboten! Der Verbot betrifft keine Ladegeräte oder Radio-, TV- u. Computernetzgeräte.


§6

Bitte beachten Sie das generelle Rauchverbot in unserem Haus. Nichtbeachtung des Verbotes erfolgt mit einer Geldstrafe.
Haustiere sind nicht erlaubt.

§7

1. Beim Verlassen des Zimmers hat der Gast jedes Mal zu überprüfen, ob die Tür und Fenster richtig verschlossen sind. Der Zimmerschlüssel ist jedes Mal an der Rezeption abzugeben. Der Schlüssel wird nach dem Vorzeigen der Aufenthaltskarte zurückgegeben.
2. Im Falle von Zimmerschlüsselverlust durch den Gast, ist der verpflichtet die Kosten für den Schlosswechsel aufzubringen.
3. Wenn der Gast den Zimmerschlüssel verliert, Zimmertür oder – fenster offen lässt, trägt das Haus für die im Zimmer gelassenen Sachen keinerlei Verantwortung
4. Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar, bzw. bei Verlust der Schlüsselkarte ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu ersetzen.

§8

Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, die durch den abfahrenden Gast im Zimmer auf Kosten des Gastes zurückgelassen wurden, werden per Nachname an die durch den Gast genannte Anschrift abgeschickt. Erhält das Hotel diese Weisung nicht, werden diese Gegenstände 3 Monate lang aufbewahrt.

§9

1. Bei verstössen gegen einen oder mehrere der o. g. Regelungen ist das Kurhaus OLYMP SPA jederzeit berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Die Pflicht des Gastes zur Bezahlung der gebuchten Übernachtungen und Leistungen bleibt bestehen. Eine Rückerstattung für bereits bezahlte Leistungen ist ausgeschlossen. Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich und in bar zu leisten.
2. Das Hotel ist berechtigt, die Unterbringung eines Gastes abzusagen, falls der Gast während vorigen Aufenthaltes gegen die Hausordnung grob verstossen hat, die Gästegruppe dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens des Hotels geschadet hat oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet hat.

§10

Der Hauspersonal sorgt dafür, dass unsere Leistungen Ihre Erwartungen erfüllen. Alle Einwände gegen die Leistungsqualität, melden Sie bitte unverzüglich an der Rezeption.